Aufwendungen für eine gemischt genutzte Fortbildungsveranstaltung
Aufwendungen eines Arztes für einen Fortbildungskurs zur Sportmedizin können zumindest teilweise als Werbungskosten berücksichtigt werden, auch wenn im Rahmen des Lehrgangs die Möglichkeit besteht, in nicht unerheblichem Umfang verbreitetet Sportarten auszuüben (BFH, Urteil vom 21.04.2010 - VI R 66/04).
Nur wenn Heilbehandlungen medizinisch notwendig sind und sie von Personen erbracht werden, die die berufliche Befähigung erworben haben, fallen sie unter die Steuerbefreiung für Heilbehandlungen.
Fortführung der beruflichen Tätigkeit nach Praxisveräußerung
kann Steuerbegünstigung für die Betriebsveräußerung gefährden
Selbstständige Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte werden nach vielen Jahren beruflicher Tätigkeit eine steuerbegünstigte Praxisveräußerung anstreben. Bekanntermaßen kann danach eine ärztliche Tätigkeit nur in eingeschränkten Maße erfolgen, um die Steuerbegünstigung nicht zu gefährden.
EBM 2010: Kleine Verbände nicht gesondert berechnungsfähig
Für das Anlegen kleinerer Verbände können Ärzte keine eigene EBM-Nummer mehr abrechnen. Das hat der Bewertungsausschuss in Anhang 1 zum EBM jetzt klargestellt.
Der Bewertungsausschuss hat zum 1. Juli 2010 beim Auflisten von Verbänden in Anhang 1 des EBM den Klammerzusatz „ausschließlich“ in „einschließlich“ geändert.