Angehörige einer Religionsgemeinschaft ( z. B. Freie Evangelische Gemeinden, Freikirchliche Gemeinde, Freikirchen etc.), die keine Kirchensteuer erhebt, können über die 20% Grenze aus dem Gesamtbetrag der Einkünfte für die normalen Spendenabzug hinaus in Höhe der fiktiven Kirchensteuer einen teilweisen Abzug der Spenden als Kirchensteuer in der Einkommensteuererklärung abziehen.
Falls Sie hierzu weitere Informationen benötigen, wenn Sie sich bitte über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! an Herrn Eduard Bardorf, der Ihnen als Kanzleiinhaber gerne weiter hilft.