Kosten der Kinderbetreuung
Aufwendungen für die Kinderbetreuung bis zum 14. Lebensjahr können Sie je nach persönlicher Situation und Art der Aufwendungen von der Einkommensteuer
a) als Minderung der steuerlichen Bemessungsgrundlage oder / und
b) als Steuerermäßigung durch einen direkten Abzug von der Steuerschuld
geltend machen.
Steuerlich wird zwischen Kindern bis 3 Jahre und Kindern zwischen 3 und 14 Jahren unterschieden.
Ihnen werden die günstigsten Alternativen zur Optimierung Ihrer Steuerbelastung aufgezeigt.